Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Leistungen zur Primärprävention zu fördern. Die Förderung erfolgt auf Grundlage eigener, von den Krankenkassen festgelegter Kriterien, die regelmäßig angepasst werden.

Diese Förderkriterien stimmen nicht in allen Punkten mit dem pädagogischen Qualitätsverständnis und dem Bildungsauftrag der Volkshochschulen überein. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir die Qualität unseres Angebotes eigenständig und nach unseren fachlichen Standards.

Unsere Kurse sind daher nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registriert. Eine automatische Bezuschussung durch die Krankenkassen ist somit nicht vorgesehen.

Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Kursdauer und Kursgebühr aus, sofern Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben.

Formulare von oder für Krankenkassen – auch in digitaler Form – füllen wir nicht aus. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Einen Stempel für Ihr Bonusheft erhalten Sie gerne im Büro der vhs während unserer Öffnungszeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Gesundheitskurs.